Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt geändert: Mai 15, 2025

A. Vertragsabschluss

Für Verträge mit Suisse Local GmbH.

Schifflände 26
8001 Zürich

Geschäftsführender Direktor: Alexiou Stavrou

Handelsregisteramt Zürich UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer): CHE-463.584.052

Tel.: 044 500 82 05, Fax: 044 500 82 06
E-Mail : service@suisselocal.com,
Website:
www.suisselocal.com

(im Folgenden auch „Suisse Local“ oder „Wir“ oder „Dienstleister“ genannt) und ihren Tochtergesellschaften gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

B. Umfang der Dienstleistungen und Garantie

(1) Suisse Local bietet Online-Marketing-Dienstleistungen an. Dazu gehören die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Online-Marketing-Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing, lokale Einträge & Listing Engagement, Google MyBusiness, Facebook Fanpage, Google Ads, Facebook Ads, Instagram Ads und Social Media-Kampagnen.

Der Umfang der von Suisse Local zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung und/oder aus schriftlichen Einzelvereinbarungen. Suisse Local ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Einschaltung Dritter zu erbringen oder bestehende Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Im Zweifelsfall gelten die jeweiligen Bedingungen der Veröffentlichung auf der Website von Suisse Local unter » www.suisselocal.com» gelten.

(2) Suisse Local übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beauftragten Leistungen die vom Auftraggeber angestrebten Werbe- und/oder Kommunikationserfolge (z.B. Steigerung der Markenbekanntheit, Reichweite, „Klicks“, „Likes“, Bewertungen, Aufrufe usw.) oder wirtschaftlichen oder sonstigen Ziele (z.B. Absatzsteigerung, Umsatzsteigerung, Konversionsrate) erreichen. Dies gilt nicht, wenn Suisse Local das Erreichen eines bestimmten Erfolgs oder Ziels ausdrücklich schriftlich garantiert hat. Suisse Local haftet nicht für die tatsächliche und vollständige Veröffentlichung, Auffindbarkeit und eine bestimmte Platzierung oder Rangfolge der Homepage und/oder Werbeinhalte des Auftraggebers in Suchmaschinenergebnissen, Trefferlisten, auf Internetseiten und anderen Werbemitteln sowie für die technisch einwandfreie Auslieferung der Werbung auf Internetseiten und Werbeplätzen durch den jeweiligen Betreiber des Werbemittels, Dienstleister oder deren Erfüllungsgehilfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Leistungsumfang aufgrund von Änderungen durch die beteiligten Drittanbieter ändern kann. Bei relevanten, nachteiligen und nachweisbaren Änderungen hat der Auftraggeber/Kunde nach entsprechender Mitteilung an Suisse Local einen Anspruch auf Minderung, wenn und soweit ein Ausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.

C. Im Detail:

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Suisse Local Website unter «www.suisselocal.com«. Sie sind Grundlage aller Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen der Suisse Local und ihren Kunden (nachfolgend auch Kunden genannt) in Bezug auf die vertragliche Leistung abgeschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Wenn der Kunde dies wünscht, werden ihm (auch) vor Vertragsabschluss alle Dokumente zugesandt.

1.3 Spätestens mit der Annahme des Angebots, der Gegenzeichnung des Vertrags, der telefonischen Bestellung der Dienstleistung, dem Beginn der Leistungserbringung, der Entgegennahme der Dienstleistung und/oder der Abnahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

1.4 Für Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, der Dienstleister hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.6 Umfang der Anwendung
1.6.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für (gewerbliche) Unternehmer (im Sinne des Schweizer Rechts), an die sich das Angebot ausschließlich richtet.

1.6.2 Der Kunde erklärt bei Vertragsabschluss seine gewerbliche Tätigkeit im oben genannten Sinne.

1.7 Rücktrittsrecht
Dem Kunden steht aufgrund seiner Unternehmereigenschaft grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt ist.

1.8 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Für Folgegeschäfte mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und wiederholt in den Vertragsabschluss einbezogen werden.

1.9 Wenn eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Dienstleister geplant ist, wird der Kunde schriftlich per Post oder E-Mail über die gewünschten Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen per Post oder Fax widerspricht. Wenn der Kunde den Änderungswünschen widerspricht, gelten die Änderungswünsche des Dienstleisters als abgelehnt. Das Vertragsverhältnis wird dann ohne die Änderungen zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag zu kündigen, bleibt davon unberührt.

2.0 Social Media Marketing

2.1. Werbeanzeigen (Video, Bild und Text) für Social Media Kampagnen (z. B. Facebook Anzeigen, YouTube, Instagram) erstellt Suisse Local nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der geschäftlichen Interessen des Kunden. Eine Absprache oder Freigabe durch den Kunden ist nicht erforderlich; etwas anderes gilt nur dann, wenn Suisse Local mit dem Kunden schriftlich verbindliche Vorgaben vereinbart. Der Kunde wird mit Freischaltung der Anzeige über deren Inhalt informiert.

2.2 Suisse Local ist berechtigt, die Einzelheiten der jeweiligen Werbemassnahme (Kampagne), insbesondere die Zielgruppendefinitionen (u.a. Alter, Geschlecht, Wohnort, Interessen) nach billigem Ermessen festzusetzen und bei Bedarf abzuändern, ohne den Kunden hierüber gesondert zu informieren; etwas anderes gilt nur dann, wenn wir mit dem Kunden schriftlich verbindliche Vorgaben vereinbaren. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, etwaige von dem Kunden mitgeteilte Zielgruppendefinitionen bei der Kampagne zu berücksichtigen.

2.3 Eine Auswertung der Kampagne erhält der Kunde am Ende der Kampagne als Zusammenfassung. Auf Wunsch erhält der Kunde bis zu einem Mal pro Monat eine Auswertung der Kampagne per E-Mail.

2.4 Sofern der Kunde die Anzeigentexte, Bilder oder andere Einstellungen der Kampagne verändert, übernehmen wir keine Gewähr für den Erfolg der Kampagne und die Auswirkungen auf das Werbebudget. Der Kunde wird uns über die von ihm vorgenommenen Änderungen unverzüglich informieren.

2.5 Der Kunde legt für die Dauer der Vertragslaufzeit oder vorab definierter Zeitintervalle ein bestimmtes monatliches Werbebudget für die Schaltung von Werbeanzeigen fest. Das Werbebudget setzt sich zusammen aus a) den Kosten für die Werbeanzeigen auf Social Media Plattformen, wie z. B. Facebook und b) der Vergütung von Suisse Local für die Erstellung der Werbeanzeigen und der Verwaltung der Kampagne. Die Höhe der Vergütung hängt von dem Volumen des Werbebudgets ab. Die weiteren Einzelheiten sind im Zweifel in den Auftragsunterlagen festgelegt.

2.6 Die Anzeigenkosten für die Veröffentlichung der Werbeanzeige werden von den jeweiligen Social Media Plattformen in einem Preisbestimmungsverfahren festgelegt, auf das Suisse Local keinen Einfluss hat. Die Anzeigenkosten sind erfolgsabhängig und fallen nur an, wenn ein Internetnutzer auf eine veröffentlichte Werbeanzeige des Kunden klickt oder andere erfolgsbasierte Handlungen durchführt. Die Agenturvergütung ist erfolgsunabhängig und fällt in jedem Monat in voller Höhe an.

2.7 Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag des Vertragsabschlusses oder zu dem vereinbarten Termin. Der Abrechnungsmonat endet an dem Tag des Folgemonats, der in seiner Zahl dem Tag des Fristbeginns vorgeht. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am letzten Tag des Folgemonats.

3.0 Vertragslaufzeit (Dauer) und Beendigung

3.1 Die Vertragslaufzeit (Abschnitt 6 „Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit“) hängt von dem jeweiligen Paket ab und wird durch den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag bestimmt. Die Laufzeiten variieren zwischen 12, 24, 36 und 48 Monaten.

3.2 Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder vor Ablauf des Verlängerungszeitraums kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch und stillschweigend um die angegebene ursprüngliche Vertragslaufzeit.

3.3 Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragsgegenstand um ein Produkt handelt, für das eine automatische Beendigung des Vertrags ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist ihr Eingang bei Suisse Local entscheidend.

3.5 Der Dienstleister ist auch berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund einseitig fristlos zu kündigen.

3.5.1 Ein wichtiger Grund ist auch die Überschreitung der monatlichen Kosten des Dienstleisters für Werbedienstleistungen um mehr als 50% der monatlichen Zahlung des Kunden.

3.5.2 Einseitige Vertragsablehnungen und restriktive Vertragsänderungen durch die jeweiligen Werbeplattformen werden ebenfalls als wichtige Gründe angesehen.

3.5.3 Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für den Dienstleister insbesondere dann vor, wenn:
3.5.3.1 die Kreditauskunft negativ ist
3.5.3.2 der Kunde seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig ist oder mit seinen Zahlungen in Verzug gerät
3.5.3.3 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird
3.5.3.4 der Kunde seine vertraglichen Pflichten anderweitig schwerwiegend verletzt.

3.6 Sollte die Suisse Local den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, erhält der Kunde, sofern er Vorauszahlungen geleistet hat, eine anteilige Rückerstattung in Abhängigkeit von den bereits erbrachten Leistungen der Suisse Local und den vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen.

3.7 Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, bei Produkten, für die keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren.

3.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Hat der Kunde den Grund für die außerordentliche Kündigung zu vertreten, steht dem Dienstleister ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von ¼ der monatlichen Grundgebühren zu, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu zahlen gewesen wären. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstanbieter tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

4.0 Nutzungs- und Urheberrechte, Kooperationsrechte

4.1 Bei den der Suisse Local erteilten Aufträgen zur Programmierung und Softwareentwicklung handelt es sich in der Regel um Urheberrechtsverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen abzielen.

4.2 Alle Quellcodes sowie die erstellte Software, auch als Teilleistungen eines Gesamtprojekts, unterliegen dem Urheberrecht. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sind auch dann anwendbar, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes nicht erreicht wird.

4.3 Ohne die Zustimmung von Suisse Local dürfen die Werke, einschließlich der Copyright-Bezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist verboten.

4.4 Wiederholungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind kostenpflichtig: Sie bedürfen der Zustimmung, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders beschrieben. Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Suisse Local.

4.5 Suisse Local hat ein Recht auf Auskunft über den Umfang der Nutzung.

4.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Weitergabe von Rohdaten oder Quellcodes.

4.7 Soweit Programme oder Programmteile Bestandteil der Lieferung sind, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht daran eingeräumt, d.h. er darf sie weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4.8 Im Falle einer Verletzung dieser Nutzungsrechte haftet der Kunde in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.

4.9 Der Dienstanbieter behält alle Urheberrechte am Softwareprogramm und am sonstigen Dokumentationsmaterial sowie an allen grafischen Gestaltungselementen.

4.10 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und sonstigen Gründen sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen keine Miturheberschaft.

4.11 4.11.1 Der Kunde sichert dem Dienstleister durch die Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Daten, Marken und Handelsnamen) zu, dass er über alle Rechte zum Zwecke der Schaltung von Anzeigen auf Websites, Werbeplattformen und in Branchenverzeichnissen verfügt.

4.11.2 Der Kunde stellt Suisse Local von sämtlichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten für die jeweils vertraglich gebuchten Werbeschaltungen vollumfänglich und betragsmäßig unbegrenzt frei.

4.11.3 Der Kunde trägt alle angemessenen Kosten und Schäden, die dem Dienstleister in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere die Kosten der Rechtsverteidigung und die Gerichtskosten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstleister auf erstes Anfordern unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle für die Prüfung von Ansprüchen und eine Verteidigung erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Gleiche gilt zugunsten von gesetzlichen Vertretern oder Hilfspersonen.

4.11.4 Der Kunde gewährt dem Dienstleister für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. des Nutzungsverhältnisses plus 48 Monate eine nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte. Dies umfasst auch die Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte.

4.12 Um die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen zu gewährleisten, wird der Kunde die folgenden Mitwirkungspflichten erfüllen:

4.12.1 Erbringung aller in den Vertragsbestandteilen genannten Dienstleistungen.

4.12.2 Bereitstellung sämtlicher Inhalte, Daten, Muster, Vorlagen, Logos, Anzeigen, Motive und Banner, Bilder, Texte, Filme, Töne, Claims, Schlagzeilen, produkt- und unternehmensbezogenen und sonstigen Informationen (im Folgenden „Materialien“ genannt), die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, kostenlos, in geeigneter Form und Qualität (z.B. Auflösung) entsprechend den Ausführungsfristen.

4.12.3 Einholung von Einverständniserklärungen seiner Mitarbeiter, Kunden und anderer Personen, die von der Suisse Local oder unseren Subunternehmern bei der Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen aufgenommen oder gefilmt wurden, um die Nutzung, Veröffentlichung und Verbreitung dieser Bild- und Tonaufnahmen zu ermöglichen; soweit wir dem Kunden zu diesem Zweck Formulare zur Verfügung stellen, übernehmen wir keine Gewähr für deren Gültigkeit.

4.12.4 Installation und Inbetriebnahme der von uns bereitgestellten Updates, Programme, Skripte, Plugins usw. sowie die Aufrechterhaltung einer angemessenen und ordnungsgemäßen Hardware- und Software-Infrastruktur. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen.

5.0 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Einrichtungsgebühr ist sofort ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Auftragsbestätigung.

5.2. 5.2.1 Die für die Nutzung des erläuterten Dienstes berechneten Preise bestehen teilweise aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Nutzungsgebühr.

5.2.2 Je nach gewähltem Paket kann die monatliche Nutzungsgebühr oder die Einrichtungsgebühr entfallen. Weitere Einzelheiten sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung geregelt.

5.2.3 Das Nutzungsentgelt ist mit der Rechnungsstellung, spätestens mit der Bereitstellung des Dienstes, fällig.

5.3 Die Bezahlung der Rechnung erfolgt in der Regel per Überweisung auf ein Suisse Local Geschäftskonto oder per Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsarten wie PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte usw. sind optional möglich.

5.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Kann der Dienstleister einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist der Dienstleister berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt sind.

5.6 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.7 Werden Dienstleistungen in Teilen geliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, können Teilzahlungen vereinbart werden.

5.8 Vom Kunden verursachte Änderungen, die von der ursprünglichen Bestellung und dem Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.9 Die vom Dienstanbieter veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht anders angegeben. Ein Rabatt wird nicht gewährt und in jedem Fall in Rechnung gestellt.

5.10 5.10.1 Gerät der Kunde schuldhaft mit der Zahlung eines Teilbetrages aus dem Vertrag in Verzug, wird der gesamte bis zum Ende der Vertragslaufzeit geschuldete Restbetrag sofort fällig.

5.10.2 In diesem Fall hat der Dienstanbieter das Recht, den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit fristlos zu kündigen.

5.11 Für Mahnungen wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 10,00 erhoben. Alle anfallenden Kosten (Rückbuchungsgebühren usw.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.0 Vertragsabschluss / Definition: Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit

6.1 Wenn in der Auftragsbestätigung (ausnahmsweise) ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wird, gilt der Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist als geschlossen (Vertragsschluss). Die Widerrufsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Es gelten die allgemein gültigen gesetzlichen Widerrufsrechte.

6.2 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, ist der Beginn der monatlichen Vertragslaufzeit das Datum der Auftragsbestätigung.

6.3 Eine Verschiebung des Servicezeitraums und/oder des Starttermins hat keinen Einfluss auf den Vertragsbeginn.

7.0 Lieferbedingungen

7.1 Die in Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannten Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Suisse Local haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.

7.3 Im Übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.4 Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.

7.5 Suisse Local ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

7.6 Der Beginn der von Suisse Local angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Suisse Local berechtigt, insoweit entstehende Schäden einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

7.7 Suisse Local haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von Suisse Local zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist. Suisse Local haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

7.8 Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Suisse Local zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung seitens Suisse Local auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.9 Suisse Local haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Suisse Local zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.10 Wird der Versand, bzw. die Bereitstellung bzw. die Leistung, auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw. der Bereitstellungsbereitschaft auf ihn über.

7.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich alle für das Produkt notwendigen Informationen, insbesondere Texte und Bilder, die für die Bereitstellung des Produktes notwendig sind in das von Suisse Local zur Verfügung gestellte System innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (siehe Ziff. 6) einzutragen.

7.12 Sollte der Auftraggeber Suisse Local nicht alle nötigen Informationen innerhalb der angegebenen Fristen zur Verfügung gestellt haben, ist Suisse Local berechtigt mit den ihm bekannten Daten des Auftraggebers seine Dienstleistung zu erbringen.

7.13 Spätere Änderungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.0 Garantie

8.1 Der Kunde muss die übermittelten Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf Mängel untersuchen.

8.2 Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich gerügt, gilt die Leistung des Dienstleisters als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

8.3 Die Vertragsprodukte werden mit der gebotenen Sorgfalt hergestellt. Der Dienstleister ist an die Zusicherung bestimmter Eigenschaften nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden.

8.13 Technische Daten und Beschreibungen in Produktinformationen oder Angeboten allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

8.14 Es wird nicht garantiert, dass der Service den spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz sowie für die beabsichtigten Ergebnisse. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach schweizerischem Recht vorgeschriebenen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.15 Liegt ein dem Dienstleister zurechenbarer Mangel vor, ist der Dienstleister nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

8.16 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen; der Dienstleister haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.

8.17 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung des Dienstleisters sind auf den Wert desjenigen Teils der Leistung beschränkt, der wegen der Unmöglichkeit oder des Verzugs nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

8.18 Der Kunde ist allein für die von ihm bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der Dienstanbieter haftet nicht für den Inhalt.

9.0 Eigentumsvorbehalt

Suisse Local behält sich das Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender oder künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes. Bei einem Kontokorrentkonto dient das vorbehaltene Nutzungsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den Dienstleister stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

10.0 Datenschutz

10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (Stammdaten) und sonstige Informationen über sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangspasswörter, Up- und Downloads) vom Diensteanbieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis.

10.2 Der Dienstanbieter verarbeitet und nutzt die erhobenen Stammdaten auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienste.

10.3 Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

10.4 Suisse Local verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über die gespeicherten Daten, soweit sie ihn betreffen, vollständig Auskunft zu erteilen.

10.5 10.5.1 Suisse Local wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Zustimmung an Dritte weitergeben.

10.5.2 Dies gilt nicht für Anzeigentexte, Suchbegriffe und Werbemittel, die der Kunde der Suisse Local zur Verfügung stellt.

10.6 Dies gilt nur, soweit Suisse Local nicht gesetzlich verpflichtet ist, solche Daten an Dritte, insbesondere staatliche Stellen, weiterzugeben, oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

10.7 Suisse Local weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass Suisse Local als Diensteanbieter die auf dem Webserver gespeicherte Website und gegebenenfalls weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, dass Suisse Local berechtigt ist, sie zu Marktforschungszwecken und zur Verbesserung des Angebots zu kontaktieren. Auch andere Internetteilnehmer können technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Der Kunde trägt daher die Verantwortung für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten.

11.0 Bonitätsprüfung

11.1. Suisse Local arbeitet mit Schweizer Kreditrating-Agenturen und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Suisse Local von diesen Unternehmen Informationen über ihn erhalten kann. Der Kunde erklärt sich mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Suisse Local Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung des Vertrages an Schweizer Wirtschaftsauskunfteien übermittelt.

11.2. Unabhängig davon ist Suisse Local berechtigt, Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, angeforderte Mahnungen für unbestrittene Forderungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) an anerkannte Schweizer Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln. Diese Meldungen sind nur nach Abwägung aller betroffenen Interessen und gemäß den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) zulässig.

11.3. Schweizerische Rating-Agenturen speichern und übermitteln die Daten an ihre Vertragspartner, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung zu stellen. Eine Datenübermittlung findet nur statt, wenn im Einzelfall ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft dargelegt wurde. Bei der Erteilung von Auskünften können die Ratingagenturen ihren Vertragspartnern zusätzlich einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos zur Verfügung stellen (sog. Scoring-Verfahren).

11.4. Suisse Local teilt dem Kunden auf Anfrage die Adressen dieser Unternehmen mit, die dem Kunden auch Auskunft über die über sie gespeicherten Daten erteilen können.

12.0 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Verträge und Transaktionen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht, mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen des schweizerischen Rechts, die auf andere Gesetze verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz des Dienstleisters, derzeit Zürich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen und Transaktionen, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, sowie für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien (dem Dienstleister und Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) über den Abschluss, die Abwicklung oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung ist Zürich. Der Dienstanbieter kann auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden klagen.

13.0 Schlussbestimmungen

13.1 Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Dienstleister zur sofortigen, außerordentlichen Kündigung berechtigt.

13.2 Der Dienstanbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versand, gelten die Änderungen als genehmigt.

13.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt und die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

13.4 Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en) vorzunehmen, wenn und soweit unvorhergesehene Entwicklungen, die der Diensteanbieter nicht verursacht hat und auf die er keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Gleichgewicht des Vertragsverhältnisses nicht erheblich stören. Wesentliche Bestimmungen des Vertragsverhältnisses, wie z.B. Art und Umfang des vereinbarten Produkts, die Vertragslaufzeit und die Kündigung, sind von dem Änderungsrecht nicht erfasst.

13.5 Die aktuell gültige Preisliste kann jederzeit beim Dienstanbieter angefordert werden.

Suisse Local GmbH, Schifflände 26, 8001 Zürich